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Wer beantragt den Hausanschluss?
Der Grundstückseigentümer hat den Antrag auf Wasserversorgung zu stellen.
Die Unterlagen können schriftlich oder telefonisch angefordert, hier kann das
Antragformular heruntergeladen
werden.
Den Antrag und die entsprechenden Unterlagen senden Sie bitte per Postweg oder per FAX zu.
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige Antragstellung, um Terminärger zu vermeiden.
Bitte weisen Sie auch die erforderliche Abschlagszahlung für den Hausanschluss an.
Wie lautet die Postanschrift und die FAX-Nummer ?
Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld
Am Wasserwerk 1
Krusendorf
24229 Schwedeneck
FAX.: + 49 4308 182 717
Was ist schon im Vorwege bei der Bauplanung zu bedenken?
Schon bei der Planung des Hauses kann ein geeigneter Hausanschlussraum und ein geeigneter Übergabepunkt für alle Versorger vorgesehen werden, dieser Raum sollte trocken, frostfrei, begehbar und außerdem für den Ableser leicht zugänglich sein. Der Übergabepunkt sollte möglichst nahe der Trasse der Versorgungsleitungen liegen, d.h. der Straße zugewandt.
Wie bekomme ich Bauwasser?
Mit der Antragstellung auf Wasserversorgung kann gleichzeitig der Auftrag einer Bauwasserversorgung gegeben werden.
Auch hier ist vor Erstellung des Bauwasseranschlusses eine Abschlagszahlung zu leisten.
Welche Eigenleistung kann bei Erstellung eines HA vom Kunden erbracht werden?
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Kunde Eigenleistung im Bereich der Rohrgräben
erbringen kann. Es ist darauf zu achten, dass eine Rohrgrabentiefe von 1,20 m eingehalten wird.
Rohrsohle und Rohrabdeckung soll aus Kies oder steinfreiem Sand bestehen.
Außerdem sind Abstände von 1,0 m seitlich einzuhalten oder die Schmutzwasserleitung muß
0,3 m tiefer liegen als die Trinkwasserleitung (immer unterhalb!).
Wer legt die Leitungstrassen fest?
Der Kunde in Abstimmung mit dem Bereich Technik des WBV.
Wo bekomme ich einen zweiten Wassermesser für den Gartenwasseranschluss?
Dieser zweite Wassermesser muss beim Amt bzw. der Gemeinde des Wohnortes beantragt werden. Der Einbau muss durch einen Installateur erfolgen.
Wann wird der Zähler abgelesen?
Die Ablesung
erfolgt durch eigenes Personal im Zeitraum von Mitte September bis Ende Oktober eines jeden Jahres.
Wann habe ich Abschlagszahlungen zu leisten und wann erfolgt die Jahresabrechnung?
Zahlungstermine für die Abschlagszahlung sind jeweils der 15.Febr., 15.Mai und der 15.Aug. Der Rest der Rechnung ist im November zu begleichen, zu hohe Abschlagszahlungen werden zurückerstattet.
Wie melde ich einen Eigentümerwechsel an?
Die Meldung kann schriftlich oder telefonisch unter Angabe
- des Monats des Eigentümerwechsels,
- des Zählerstandes des Wassermessers,
- des Names des neuen Eigentümers und
- die neue Anschrift des Alteigentümers erfolgen.
Sie können auch die vorbereitete Seite herunterladen
, ausdrucken, unterzeichen und zufaxen.
Was geschieht bei Mieterwechsel?
Nichts, Mieter werden nicht vom WBV veranlagt.
Satzungsbedingt werden nur Grundstückseigentümmer vom WBV veranlagt.
In der Regel ist die Entrichtung des Wasserpreises Teil der Mietvereinbarung.
Wer hilft bei einem Rohrbruch?
Unser Bereitschaftsdienst ist 24-Stunden, rund um die Uhr, unter der Telefonnummer 04308 / 312 zu erreichen. Sie können Ihr Anliegen auf Band sprechen unter Angabe von Namen, Anschrift und Telefonnummer.
Was ist denn eigentlich der Dänische Wohld ?
Die Bezeichnung "Dänischer Wohld" (vor mehr als 200 Jahren noch "Daenischwohld")
ist auf das frühere Waldgebiet zwischen Eckernförder Bucht und Kieler Förde zurückzuführen
und wurde im Erdbuch des im Mittelalter lebenden dänischen Königs Waldemar II als "Isarnho" bezeichnet
(altdänisch für "Eiserner Wald").
Der Osten Schleswig-Holsteins gliedert sich grob betrachtet von der Nordgrenze bis zum "Nord-Ostsee-Kanal" in drei Halbinseln.
Von Norden nach Süden sind es "Angeln" (woher die Angelsachsen zum Teil her stammen), dann "Schwansen" und als dritte der "Dänische Wohld".