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Die Ablesung der Zähler dient der Feststellung der gelieferten und in Rechnung zu stellenden Verbrauchsmenge und erfolgt im Zeitraum September/Oktober eines Jahres durch Beauftragte des Verbandes.
Hierbei gibt es folgende Besonderheiten zu beachten:
Die genauen Termine der Zählerablesung werden jährlich durch den WBV Dänischer Wohld in der örtlichen Presse veröffentlicht und in den Amtsblättern Ihrer zuständigen Amtsverwaltung
bekanntgemacht.
Neu: ab Oktober 2011 können Sie mit unserem OnlineFormular
Ihren Zählerstand an uns senden
Eine Schätzung des Verbrauchs ist zulässig, wenn der Ableser die Räume des Kunden nicht betreten kann oder es an der leichten Zugänglichkeit mangelt.
Daher erleichtern Sie sich und dem Ableser die Ablesung dadurch, dass der Wasserzähler rechtzeitig und leicht zugänglich gemacht wird.